Die Idee der Wiedergeburt – Karl Heckel
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Autor: Karl Heckel
Artikelnummer: PD-3067
Beschreibung
Aus dem Vorwort:
“Durchdrungen von der Wahrheit der Idee der Wiedergeburt des Menschen, wie sie in mancherlei philosophischen Theorien und Religionsanschauungen des Altertums enthalten und besonders von Gotthold Ephraim Lessing in seiner „Erziehung des Menschengeschlechts“ (§ 93 bis 100) zum Ausdruck gebracht ist und um dieser Idee sowohl wegen ihres Wahrheitsgehalts als auch wegen ihrer sittlichen Wirkungen für den Menschen eine möglichst weite Verbreitung zu geben, hat sich Herr Privatmann August Jenny in Dresden entschlossen, eine Stiftung mit einem Kapital von 10000 Mark ins Leben zu rufen, welche den Namen „August Jenny-Stiftung“ führt, und deren Zweck die wissenschaftliche und literarische Förderung und Verbreitung jener Wahrheit sein soll.
Auf Veranlassung des Stifters schrieb der „Allgemeine deutsche Schriftsteller-Verband“ eine öffentliche Konkurrenz über zwei literarische Arbeiten aus. Erstens für Abhandlungen, welche die letzten sieben Paragraphen in Lessings Schrift über „Die Erziehung des Menschengeschlechts“ mit der Tendenz der eindringlichen und über-zeugenden Verteidigung ihres Inhalts behandeln, zweitens die Erzählungen mit ähnlicher Tendenz.
Unter den einlaufenden 37 Abhandlungen wurde die vorliegende als beste anerkannt.”
Aus dem Inhalt:
“Bei der Schätzung des Wertes und der Bedeutsamkeit einer Religion ist die Abmessung, inwiefern Not und Unglück als gerechte Strafe, inwiefern sie als willkürliche Schickung des beleidigten Gottes angesehen werden, ernst zu prüfen. Es ist derjenigen Erkenntnis, welche nur aus de Erfahrung schöpft, nicht gegeben, des Menschen Lebenslauf mit allen seinen Schicksalen übereinstimmend zu finden mit einer gerechten Weltordnung. Dieser Umstand erzeugt das Bedürfnis metaphysischer Begründung. Jede Religion ist die Verteidigung der unmittelbar empfundenen und a priori erkannten ewigen Gerechtigkeit, an welche unseren Glauben zu erschüttern fast alles, das wir erfahren, bestrebt zu sein scheint. Den noch kindischen Völkern konnte die Hitze, welche die Quellen versiegen und die Früchte des Feldes verdorren ließ, als Strafe für versäumtes Gebet oder Ungehorsam gegen den Willen der sämtlich als „gerecht“ gepriesenen Götter erscheinen. Der reifende Intellekt aber konnte sich nicht verhehlen, dass er den Frommen wie den Unfrommen leiden, den Schlechten wie den Guten genießen sah. Nur der Glaube an Belohnung der Tugend und Bestrafung des Lasters nach dem Tode, also Verkündigung der Unsterblichkeit der Seele, konnte das Vertrauen auf die ewige Gerechtigkeit bewahren.
Dieser Glaube rechtfertigte nun wohl die Möglichkeit der Ausbleibung von Strafe oder Lohn in diesem Leben, aber er erklärte doch nicht die Ungleichheit der Menschen und ihrer Lebenslose, welche schon von Geburt an sich ergab. Was das viel später entstandene Christentum in der Lehre von der Erbsünde nur notdürftig andeutete, für das fand das indische Volk schon frühzeitig eine so viel vollständigere Erklärung, dass wir heute, sobald wir die Unzulänglichkeit aller anderen Begründungen empfunden haben, einzig in dieser Lehre den Urborn der Wahrheit zu sehen vermögen und einzig ein Trunk aus jenem Quell uns die Augen erschließt über das a priori erkannte Walten einer ewigen Gerechtigkeit.”
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